Stellungnahme zur Neufassung des PsychKG NRW
Das PsychKG regelt, was mit psychisch erkrankten Menschen geschieht, wenn der Staat sie als Gefahr betrachtet: Zwangseinweisung, Fixierung, Zwangsmedikation. Der Entwurf zur Neufassung weitet diese Instrumente aus und baut gleichzeitig die Schutzrechte der betroffenen Personen ab – obwohl NRW schon jetzt pro Kopf mehr als doppelt so viele Menschen nach dem PsychKG zwangsunterbringt wie das restliche Bundesgebiet.
Ich habe den Entwurf Paragraph für Paragraph mit der geltenden Fassung verglichen. Die Zusammenfassung gibt einen Überblick über die zentralen Befunde; die ausführliche Stellungnahme liefert die vollständige Analyse mit Quellenbelegen und Evidenz.